AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. RECHTLICHE BESTIMMUNGEN
1.1. Rechtscharakter der AGB
1.1.1. Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des jeweiligen Mandatsvertrages.
1.1.2. Die Mandatsverträge werden durch gegenseitige Unterzeichnung rechtsverbindlich und treten sofort in Kraft.
1.1.3. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die AGB.
1.2. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand bei eventuellen Streitigkeiten aus einem Mandatsvertrag ist Zug.
1.3. Massgebliches Recht
Als massgebliches Recht gilt das schweizerische Recht, insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen OR und ZGB.
1.4. Zusätzliche Vertragsbestandteile
Als zusätzliche Vertragsbestandteile gelten die Auftragsspezifikationen, die im jeweiligen Mandatsvertrag enthalten sind.
2. HONORARE
2.1. Allgemeine Beratungsaufträge
Für allgemeine Beratungsaufträge gelten folgende Normalansätze: CHF 200.– je Std. bzw. CHF 1’600.– pro Tag.
2.2. Direct Search-Mandate / Mandatsübernahmekosten
2.2.1. Grundhonorar:
Je nach Schwierigkeitsgrad der zu besetzenden Position beträgt das Grundhonorar minimal CHF 3’000.– und maximal CHF 5’000.–. Der definitive Betrag wird anlässlich der Mandatsverhandlungen festgelegt und ist bei Unterzeichnung des Mandatsauftrages fällig. Dieses Grundhonorar ist in jedem Fall und unabhängig von der Erfüllung des Mandates geschuldet, wird aber von einem allfälligen Erfolgshonorar in Abzug gebracht.
2.2.2. Erfolgshonorar
Kommt es zu einem Anstellungsvertrag zwischen einem von LESCHGO & PARTNERS AG vorgeschlagenen Bewerber und dem Auftraggeber, wird das Erfolgshonorar, gemäss Ziffer 3. (Bruttojahresgehalt inkl. 13. Monatssalär und allenfalls weitere Entschädigungen) in Rechnung gestellt.
Das gilt in jedem Fall, also unabhängig davon, auf welche Weise Sie von unserem Bewerber erfuhren. Wenn er innerhalb der letzten zwei Jahre vom Kunden abgewiesen wurde und er später von uns an den gleichen Kunden für eine andere Position vorgeschlagen wird, und es zu einer Anstellung kommt, so ist das Honorar von dem selben zu entrichten.
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach rechtsgültiger Unterzeichnung des Anstellungsvertrages und ist innert 30 Tagen zahlbar.
2.2.3. In diesem Betrag sind die Aufwendungen für sämtliche Suchbemühungen grundsätzlich eingeschlossen mit Ausnahme der unter Ziffer 7. aufgeführten Kosten.
3. HONORARE STANDARD-MANDATE
3.1. Die Honorare für Standard-Mandate basieren auf reiner Erfolgsbasis und betragen:
Jahresbruttogehalt (inkl. 13. Monatssalär und Erfolgshonorar allenfalls weitere
Entschädigungen)
CHF 100’000.– bis CHF 120’000.– 16 %
CHF 120’000.– bis CHF 150’000.– 18 %
CHF 150’000.– bis CHF 300’000.– 20 %
ab CHF 300’000.– 30 %
+ 8.0% MWSt
Preisänderungen bleiben jederzeit vorbehalten
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach rechtsgültiger Unterzeichnung des Anstellungsvertrages und ist innert 30 Tagen zahlbar und nicht erst bei Stellenantritt des Mitarbeiters.
3.2. Nicht im Honorar inbegriffen sind die unter Ziffer 7. der AGB aufgeführten Nebenkosten.
3.3. Der Honoraranspruch gemäss Ziffer 2.2. und 3.1. wird auch dann erhoben, wenn der vorgestellte Bewerber vom Auftraggeber erst später (bis maximal ein Jahr) angestellt wird.
4. HEAD-HUNTING-AUFTRÄGE
Für Head-Hunting-Aufträge gilt folgender Ansatz: CHF 300.– pro aufgewendete Stunde.
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach rechtsgültiger Unterzeichnung des Anstellungsvertrages und ist innert 30 Tagen zahlbar.
5. MERGERS- UND AKQUISITIONSMANDATE
Für Mergers- und Akquisitionsmandate gelten besondere Geschäftsbedingungen (separate Beilage).
6. FINANZBERATUNG / UNTERNEHMENSBERATUNG
Für Finanzberatung / Unternehmensberatung gelten besondere Geschäftsbedingungen (separate Beilage).
7. NEBENKOSTEN
7.1. Gutachten aller Art, Medienanzeigen, Übersetzungen und dergleichen werden
zusätzlich zu den Honorarkosten verrechnet.
7.2. Potentialanalysen/Assessement-Tests:
– für Führungskräfte CHF 1’800.–
– für Verkaufskader: CHF 1’350.–
sind in den Honoraren inbegriffen und Mehrwertsteuerfrei.
7.3. Reisekosten sowie Hotel- und Verpflegungsspesen werden zu den effektiven
Kosten verrechnet.
7.4. Auslagenersatz für Bewerber anlässlich von Vorstellungsgesprächen.
8. AUFTRAGSWIDERRUF
8.1. Der Widerruf eines Auftrages hat schriftlich zu erfolgen.
8.2. Bis zum Widerruf wird für die bis dahin aufgelaufenen Honorare und Nebenkos
ten vollumfänglich Rechnung gestellt.
8.3. Bei Pauschalabmachungen verfällt die jeweilige Anzahlung.
9. AUFTRAGSÄNDERUNGEN
9.1. Unter Auftragsänderung wird alles, was vom ursprünglichen Auftrag abweicht, verstanden.
9.2. Eine Auftragsänderung hat schriftlich zu erfolgen.
9.3. Ein eventueller Arbeitsmehraufwand wird zum normalen Stundenansatz ge-
mäss Ziffer 2.1. verrechnet.
10. ZAHLUNGSKONDITIONEN
10.1. Bei einem Auftrag im Stunden- bzw. Tagesansatz ist eine Anzahlung von CHF
2’000.- zu leisten (Mandatsgebühr). Diese ist bei Vertragsabschluss fällig und
innert 10 Tagen zahlbar.
10.2. Bei Erfolgshonoraren gelten die jeweiligen besonderen Geschäftsbedingun-
gen.
10.3. Grundsätzlich erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
10.4. Alle Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug wie folgt zur Zahlung fällig: im
Inland innert 20 Tagen bzw. im Ausland innert 30 Tagen.
10.5. Bei Ausbleiben einer fristgerechten Zahlung wird die Weiterbearbeitung des
Auftrages ohne Haftung für sich daraus ergebende Folgen unterbrochen. Im
Übrigen bleibt die Einleitung des Rechtsmittelverfahrens vorbehalten.
11. DISKRETIONSVERPFLICHTUNG
Alle im Rahmen eines Auftrages übergebenen Unterlagen, Daten und Informa-
tionen werden durch uns mit absoluter Vertraulichkeit behandelt.
Zürich, Januar 2013